Mit 100% Ökostrom kommen wir diesem Ziel immer näher - Profitieren Sie von flexiblen & günstigen Konditionen bei ViShare und unterstützen gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland!
Exklusiv über unsere Webseite - Unser monatlich kündbarer Tarif mit 12 Monaten Preisgarantie.
Der ViShare Haushaltsstrom besteht zu 100% aus erneuerbaren Energien.
Deutschlandweit überall einfach wechseln. ViShare übernimmt alle Formalitäten.
Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat
Preisgarantie: 12 oder 24 Monate
100% Ökostrom
Einfacher und schneller Wechsel
Der Klimaschutz und die Förderung erneuerbare Energien liegt uns am Herzen. Aus diesem Gründen machen wir bei unserem Ökostrom keine Kompromisse. Bei uns erhalten Sie immer, egal welchen Tarif Sie wählen, 100% Ökostrom. Dieser wird vollständig durch den Einsatz von erneuerbaren Energien erzeugt. Das garantiert Ihnen unser Herstellungszertifikat vom TÜV Nord.
Wo dieser herkommt und warum Ökostrom eigentlich so heißt, erfahrt Ihr in unserem Ratgeber.
Der Wechsel des Stromanbieters ist einfach und unkompliziert. Sie benötigen nur Ihre persönlichen Daten, den Namen Ihres aktuellen Stromanbieters und den gewünschten Wechseltermin. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Kündigung Ihres alten Stromvertrages beim bisherigen Energieversorger.
Geben Sie Ihre PLZ und Ihren Strombedarf ein und entscheiden Sie sich für einen Tarif.
Wir prüfen Ihren Auftrag. Anschließen erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und wir leiten Ihren Wechsel ein.
Der Start Ihres neuen Stromvertrages hängt vom Ende Ihres aktuellen Vertrages ab.
Definitv! Mit Ökostrombezug fördern Sie den Ausbau erneuerbarer Energien und unterstützen die notwendige Energiewende. Je mehr Ökostrom von Endkunden bezogen wird, desto besser wird die Energiebilanz in Deutschland. Die Energiewende können wir nur erfolgreich gestalten, wenn ganz Europa das Ziel der Klimaneutralität verfolgt. Die Klimaneutralität im Energiesektor erreichen wir nur durch erneuerbare Energien und 100% Ökostrom.
Es existieren verschiedene Zertifikate und Siegel für nachhaltig produzierten Ökostrom. Der Strom der ViShare Energy Community ist zertifiziert durch den TÜV Nord und stellt sicher, dass nur Strommengen aus europäischen Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, bezogen werden.
Nein. Ihre Stromversorgung ist jederzeit sichergestellt! Dies ist in Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Nein. Ökostrom ist nicht teurer als die Grundversorger. Meistens sogar um einiges günstiger. Ein Mythos ist, dass Ökostrom-Kunden den Bau der Erzeugungsanlage mit einem Extra-Aufschlag auf den Ökostrompreis bezahlen muss. Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland wird gesetzlich unterstützt - mit der EEG-Umlage. Diese wird seit dem 01.07.2022 nicht mehr von den Endkunden über den Stromtarif umgelegt, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Erneuerbare bzw. regenerative Energien sind Energiequellen die zur Energiegewinnung in nahezu unerschöpflichem Maße zur Verfügung stehen bzw. sich selbst über die Zeit regenerieren. Dazu gehören z.B. Windkraft, Sonnenenergie und Wasserkraft.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Rufen Sie einfach unter +49 (0) 6452 70-806642 an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Sie wünschen sich neben der Strombelieferung eine dauerhafte Begleitung für den optimalen Betrieb und die Weiterentwicklung Ihres Energiesystems zu Hause?
Ihr Vertragspartner in der ViShare Energy Community, die Energy Market Solutions, steht Ihnen mit dem Rückhalt der gesamten Viessmann-Gruppe als Experte für Ihr individuelles Energiesystem zur Seite – und zwar dauerhaft.
* Für 1-Monats-Tarif: Ausgenommen sind Änderungen aufgrund einer Anpassung der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Änderungen infolge des Inkrafttretens neuer Steuern, Abgaben oder Umlagen.
Für 24-Monats-Tarif: Ausgenommen sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer, EEG-, KWKG-, § 19 StromNEV-, Offshore- und § 18 AbLaV-Umlage, Messkostensteigerungen in Folge von Ausstattung mit mME/iMS (siehe AGB Ziffer zu Messstellenbetrieb), sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Mehrbe- oder Entlastungen.
1 Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt einmalig nach 12 Belieferungsmonaten auf die dann folgende Rechnung.