Maßgeblich für die Berechnung des Entlastungskontingents ist die Verbaruchsprognose Ihres Verteilnetzbetreibers (VNB), die auch während der Vertragslaufzeit durch den VNB aktualisiert werden kann. Eine Änderung der Jahresverbrauchsprognose des VNB hat direkten Einfluss auf die nachfolgende Kalkulation, insbesondere auf das Entlastungskontingent. Dieser Prozess gilt für jeden Energieversorger gleichermaßen, unabhängig davon, wo Sie Ihren Tarif abschließen.