Strompreisbremse

Aktuelle Informationen: Was die Strompreisbremse für Sie bedeutet

Die Strompreisbremse gilt von Anfang Januar bis voraussichtlich Ende April 2024. In dieser Zeit ist der Strompreis für Verbraucher auf 40 Cent/kWh gedeckelt. Konkret gilt die obere Preislimitierung für 80% Ihres Jahresverbrauchs. Für die verbleibenden 20% fällt der normale Arbeitspreis an.

Die Strompreisbremse...

  • … deckelt den Arbeitspreis für Strom ab Januar 2023 für voraussichtlich 16 Monate lang für 80% des Stromverbrauchs auf 40 Cent/kWh.
  • ... wird von unserem Vertragspartner ab März 2023 direkt mit Ihrem monatlichen ViShare Beitrag verrechnet. Sie müssen sich um nichts kümmern.
  • ... gilt für alle Verträge. Unabhängig, ob sie Neukunde oder Bestandskunde sind.

Fragen und Antworten zur Strompreisbremse

Der Strompreis wird für ein sogenanntes Entlastungskontingent (80% ihres vom Netzbetreiber für 2023 prognostizierten Jahresverbrauchs) auf 40 Cent/kWh gedeckelt. Für dieses Kontingent werden Ihnen die Kosten gutgeschrieben, die in Ihrem Tarif-Arbeitspreis über die 40 Cent hinausgehen - unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Jede mehr verbrauchte, aber auch jede eingesparte Kilowattstunde, geht mit dem vollen Arbeitspreis in die Rechnung ein.

Die Strompreisbremse gilt vom 01. Januar 2023 bis voraussichtlich zum 30. April 2024 und hat Auswirkungen auf alle ViShare Stromtarife bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh. Für Verbraucher über 30.000 kWh gelten gesonderte Regeln. Wir haben die Effekte der Strompreisbremse bereits in unserem Tarifrechner berücksichtigt.

Ihr Verbrauch wird vom Netzbetreiber auf Basis Ihrer historischen Verbräuche festgelegt und werden uns automatisch zur Kalkulation Ihrer persönlichen Entlastung zur Verfügung gestellt.

Nein, im aktuellen Abschlag ist die Strompreisbremse noch nicht enthalten. Sie erhalten dazu rechtzeitig zum 01. März eine gesonderte Information mit allen relevanten Informationen von uns. Ab März erhalten Sie von uns auch den anteiligen Entlastungsbetrag rückwirkend für Januar und Februar gutgeschrieben.

Maßgeblich für die Berechnung des Entlastungskontingents ist die Verbaruchsprognose Ihres Verteilnetzbetreibers (VNB), die auch während der Vertragslaufzeit durch den VNB aktualisiert werden kann. Eine Änderung der Jahresverbrauchsprognose des VNB hat direkten Einfluss auf die nachfolgende Kalkulation, insbesondere auf das Entlastungskontingent. Dieser Prozess gilt für jeden Energieversorger gleichermaßen, unabhängig davon, wo Sie Ihren Tarif abschließen.

Entscheidend ist, wer am Stichtag, 01 März 2023, Ihr Stromversorger ist. Wechseln Sie zum 01. März zu uns, erhalten Sie von uns auch den anteiligen Entlastungsbetrag rückwirkend für Januar und Februar.

Sie müssen sich proaktiv um nichts kümmern! Der Gesetzgeber sieht vor, dass auch beim Lieferantenwechsel das festgelegte Entlastungskontingent im neuen Vertragsverhältnis berücksichtigt und fortgeführt werden muss. Die Energy Market Solutions wird Sie zu einem geeigneten Zeitpunkt darauf hinweisen, Stromzähler-stand und -Nummer zu übermitteln, um auf Basis dessen das noch für Sie verfügbare Entlastungskontingent ermitteln zu können. 

In dem Moment, wo Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis den Referenzpreis von 40 Cent/kWh übersteigt, greift auch bei Ihnen die Strompreisbremse. Sie erhalten von uns eine Information über Entlastungsbetrag und Entlastungskontingent. Dieser wird, wie bei allen anderen Stromkunden auch, gezwölftelt und anteilig in den zu deckelnden Monaten angerechnet.

In diesem Fall würde Ihr Stromverbrauch sehr wahrscheinlich höher sein als Ihr Vorjahresverbrauch. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ein erhöhter Jahresstromverbrauch durch Ihre Wärmepumpe trotz fehlender Daten in der Strompreisbremse berücksichtigt wird. Wie genau die Regelung für diesen speziellen Fall aussieht, ist noch nicht abschließend geklärt.  

Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Strompreisbremse tritt automatisch für Sie in Kraft. Da die Strompreisbremse nur für 80% Ihres Vorjahresverbrauchs gilt, kann es sich lohnen, über einen Anbieterwechsel nachzudenken. Aktuell erhöhen die Grundversorger nach und nach deutlich ihre Preise.

Ja! Wie schon zuvor ohne Preisdeckelung lohnt es sich, Strom zu sparen. Für jede Kilowattstunde, die Sie weniger als Ihren historischen Verbrauch benötigen, sparen Sie den vollen Arbeitspreis in Ihrem Tarif. Das Entlastungspaket kommt Ihnen unabhängig davon in voller Höhe zugute.

Auch im ViShare Pro Tarif profitieren Sie natürlich von den Entlastungskontingenten der Strompreisbremse. Die Strompreisbremse ist bereits in unserem Tarifrechner und im monatlichen ViShare Beitrag berücksichtigt. Hinweis: Die rückwirkende Auszahlung der Entlastungspakete für die Monate Januar und Februar 2023 wird Ihnen mit der nachfolgenden Rechnung im März 2023 gutgeschrieben.

Selbstverständlich! Auch Flatrate-Kunden steht das Entlastungspaket zu. Sie erhalten Ende Februar eine Information mit Ihrem individuellen Entlastungspaket von uns. Dieses wird Ihnen mit der nachfolgenden Rechnung gutgeschrieben.

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